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Errichtung des Internationalen König Abd · Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

§ 18 Errichtung des Internationalen König Abd

Rücktritt

In KraftAmtlicher Text

1. Jede der Vertragsparteien dieses Übereinkommen kann von diesem Übereinkommen durch schriftliche Mitteilung an den Depositär zurücktreten. Der Rücktritt wird drei Monate nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung durch den Depositär wirksam.

2. Der Rücktritt von diesem Übereinkommen durch eine der Vertragsparteien dieses Übereinkommens beschränkt, vermindert oder beeinflusst nicht seinen zugesagten finanziellen Beitrag für das Finanzjahr des Rücktritts.