Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Errichtung des Internationalen König Abd · Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

§ 19 Errichtung des Internationalen König Abd

Kündigung

In KraftAmtlicher Text

1. Die Vertragsparteien dieses Übereinkommen können dieses Übereinkommen jederzeit im Einvernehmen kündigen und das Zentrum durch schriftliche Mitteilung an den Depositär auflösen. Über alle Vermögenswerte des Zentrums, die nach Zahlung seiner rechtlichen Verpflichtungen übrig bleiben, wird mit Mehrheitsentscheidung des Rates der Vertragsparteien verfügt.

2. Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten auch nach seiner Beendigung weiter und zwar in dem Ausmaß, wie für eine geordnete Verwertung der Vermögenswerte und Abschluss der Konten erforderlich.

Geschehen zu Wien am 13. Oktober 2011 in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Zum Seitenanfang

.

© 2026 Bundeskanzleramt der Republik Österreich

// *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_BundesrechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_LandesrechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_BezirkeTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_GemeinderechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_JudikaturTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_SonstigeTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_GesamtabfrageTab > *:first');

//]]>