MABG · Medizinische Assistenzberufe-Gesetz
§ 2 MABGVerweisungen
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
MABG · Medizinische Assistenzberufe-Gesetz
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.