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BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012

§ 13 BHygV 2012

C. Wasseraufbereitungsanlagen und Aufbereitungsverfahren bei Becken

In KraftAmtlicher Text

Zur Messung und Regelung des pH-Wertes muss für jeden Aufbereitungskreislauf zumindest ein Mess- und Regelgerät betrieben werden. In jedem Aufbereitungskreislauf muss zumindest eine kontinuierliche Messung der Redoxspannung vorhanden sein.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-05-12