BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 13 BHygV 2012
C. Wasseraufbereitungsanlagen und Aufbereitungsverfahren bei Becken
Zur Messung und Regelung des pH-Wertes muss für jeden Aufbereitungskreislauf zumindest ein Mess- und Regelgerät betrieben werden. In jedem Aufbereitungskreislauf muss zumindest eine kontinuierliche Messung der Redoxspannung vorhanden sein.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-05-12