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BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012

§ 49 BHygV 2012Untersuchungsmethoden

B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Warmsprudelwannen

In KraftAmtlicher Text

Im Untersuchungsbefund muss die jeweils angewandte analytische Methode angegeben werden. Angewendet werden dürfen nur Methoden, die in Anlage 1 angeführt sind oder diesen Analyse- und Prüfverfahren entsprechen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-05-12