BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 49 BHygV 2012Untersuchungsmethoden
B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Warmsprudelwannen
Im Untersuchungsbefund muss die jeweils angewandte analytische Methode angegeben werden. Angewendet werden dürfen nur Methoden, die in Anlage 1 angeführt sind oder diesen Analyse- und Prüfverfahren entsprechen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-05-12