BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 50 BHygV 2012Zusatzstoffe zum Wannenwasser
B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Warmsprudelwannen
Dem Wannenwasser dürfen keine Zusatzstoffe zugesetzt werden. Darauf ist in der Badeordnung hinzuweisen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-05-12