BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 70 BHygV 2012Badebereich und Regenerationsbereich
A. Allgemeine Anforderungen an Kleinbadeteiche
Mindestens ein Drittel der Oberfläche des Kleinbadeteiches ist als bepflanzter Regenerationsbereich auszuführen und von der Badenutzung und vom Zutritt auszuschließen. Regenerationsbereich und Badebereich haben eine durchgehende Wasseroberfläche aufzuweisen.