BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 81 BHygV 2012Untersuchungsmethoden
B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Kleinbadeteichen
Im Untersuchungsbefund muss die jeweils angewandte analytische Methode angegeben werden. Angewendet werden dürfen nur Analyse- und Prüfverfahren, die in Anlage 6 angeführt sind.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-05-12