Soziale Sicherheit (Serbien) – Durchführ · Soziale Sicherheit (Serbien) – Durchführung
§ 9 Soziale Sicherheit (Serbien) – DurchführGewährung von Sachleistungen
Artikel 9
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens sind die Artikel 5 und 6 entsprechend anzuwenden.