ZZV · Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
§ 2 ZZV
Bei einer zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung darf der Rechnungszins nicht unterschritten werden.
ZZV · Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
Bei einer zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung darf der Rechnungszins nicht unterschritten werden.