ZZV · Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
§ 6 ZZVBesonderheiten der Sicherheits-VRG
Bei einer Sicherheits-VRG gemäß § 12a PKG ist bei der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung und bei der Ermittlung des Ausmaßes die Volatilität des versicherungstechnischen Ergebnisses besonders zu berücksichtigen.
Verweist auf
- ZZV Art. 12a