ZZV · Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
§ 5 ZZVHöhe von Rechnungszins und rechnungsmäßigem Überschuss
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die positive Korrelation mit der Höhe des Rechnungszinses und des rechnungsmäßigen Überschusses zu berücksichtigen.