WFA-GWV · WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung
§ 3 WFA-GWVVereinfachte Abschätzung
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen wesentlich gemäß Anlage 1 WFA-GV betroffen sind.