TVV 2012 · Tierversuchs-Verordnung 2012
§ 17 TVV 2012Artspezifische Anforderungen an Einrichtungen sowie Pflege und Unterbringung von Tieren
2. Abschnitt Allgemeine Anforderungen an Einrichtungen sowie Pflege und Unterbringung von Tieren
Für die in Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Tiere sind die artspezifischen Anforderungen an Einrichtungen sowie Pflege und Unterbringung in Anlage 1 festgelegt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2020-12-05