PStG 2013 · Personenstandsgesetz 2013
§ 56 PStG 2013Partnerschaftsurkunde
2. Abschnitt Auskunft, Personenstandsurkunden und Beauskunftungen
Die Partnerschaftsurkunde hat zu enthalten:
1. die Namen der Partner, ihr Geschlecht, den Tag und Ort ihrer Geburt;
2. den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft;
3. die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;
4. das Datum der Ausstellung;
5. die Namen des Beamten.