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PStG 2013 · Personenstandsgesetz 2013

§ 56 PStG 2013Partnerschaftsurkunde

2. Abschnitt Auskunft, Personenstandsurkunden und Beauskunftungen

In KraftAmtlicher Text

Die Partnerschaftsurkunde hat zu enthalten:

1. die Namen der Partner, ihr Geschlecht, den Tag und Ort ihrer Geburt;

2. den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft;

3. die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;

4. das Datum der Ausstellung;

5. die Namen des Beamten.