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Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrech · Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz

§ 7 Eisenbahn-Beförderungs- und FahrgastrechAbfahrtsversäumnis durch den Fahrgast

1. Abschnitt Weitere Fahrgastrechte

In KraftAmtlicher Text

Versäumt ein Fahrgast die Abfahrt des Zuges, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung. In den Beförderungsbedingungen ist jedoch festzulegen, unter welchen Bedingungen der Fahrpreis zu erstatten ist.