Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Gegenseitige Vertretung im Verfahren der · Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Nikosia und Skopje (Schweiz)

§ 7 Gegenseitige Vertretung im Verfahren derGebühren

Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

Die Visumgebühren stehen in allen Fällen den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden zu.