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Sprengelverordnung für den Strafvollzug · Sprengelverordnung für den Strafvollzug

§ 4 Sprengelverordnung für den StrafvollzugVollzug an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind

Erster Abschnitt Erwachsenenstrafvollzug

In KraftAmtlicher Text

Für die Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Zuständigkeit der Außenstelle Wilhelmshöhe der Justizanstalt Wien-Josefstadt allgemein angeordnet.