Sprengelverordnung für den Strafvollzug · Sprengelverordnung für den Strafvollzug
§ 4 Sprengelverordnung für den StrafvollzugVollzug an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind
Erster Abschnitt Erwachsenenstrafvollzug
Für die Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Zuständigkeit der Außenstelle Wilhelmshöhe der Justizanstalt Wien-Josefstadt allgemein angeordnet.