Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausb · Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausbildungsordnung
§ 11 Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-AusbWiederholungsprüfung
Praktische Prüfung
Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vgl. § 12.
(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungs-gegenstände zu prüfen.