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Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausb · Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausbildungsordnung

§ 11 Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-AusbWiederholungsprüfung

Praktische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vgl. § 12.

(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.

(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungs-gegenstände zu prüfen.