Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausb · Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausbildungsordnung

§ 8 Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-AusbFachzeichnen

Theoretische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vgl. § 12.

(1) Die Prüfung hat nach Angaben das Anfertigen einer Funktionszeichnung aus dem Gebiet der Uhrenelemente zu umfassen.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden kann.

(3) Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.