§ 5 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und
Artikel 5
Kommunikationsnetzwerk
1. Der elektronische Austausch von daktyloskopischen Daten zwischen den nationalen Kontaktstellen gemäß Artikel 4 PCSC Abkommen erfolgt unter Verwendung eines gesicherten virtuellen Privatnetzes („Virtual Private Network“ – VPN). Alle Daten werden verschlüsselt.
2. Die technischen Einzelheiten des Kommunikationsnetzwerks, der Kontaktangaben und der Verfügbarkeit der technischen Kontaktstellen sind im Interface Control Document gemäß Artikel 11 dieser ATIA geregelt.