§ 3 Elektronische Meldungen von Ärztinnen/Är
Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweise auf bundesgesetzliche Bestimmungen beziehen sich auf deren jeweils geltende Fassung.
Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweise auf bundesgesetzliche Bestimmungen beziehen sich auf deren jeweils geltende Fassung.