HolzHÜG · Holzhandelsüberwachungsgesetz
§ 19 HolzHÜGBezugnahme auf Rechtsvorschriften
3. Abschnitt Straf- und Schlussbestimmungen
Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.