ArtKV · Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013
§ 5 ArtKVKennzeichnungsprotokoll
Das Kennzeichnungsprotokoll im Sinne des § 5 Abs. 6 des Artenhandelsgesetzes hat hinsichtlich Form und Inhalt dem Anhang III zu entsprechen.
ArtKV · Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013
Das Kennzeichnungsprotokoll im Sinne des § 5 Abs. 6 des Artenhandelsgesetzes hat hinsichtlich Form und Inhalt dem Anhang III zu entsprechen.