HCV 2013 · Hochschul-Curriculaverordnung 2013
§ 11 HCV 2013Studienfächer, Fächerbündel und Fachbereiche
1. Abschnitt Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung)
(1) Im Bereich der Bachelorstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) sind insbesondere folgende Fachbereiche vorzusehen:
1. Fachbereich Duale Berufsausbildung,
2. Fachbereich Technik und Gewerbe,
3. Fachbereich Mode und Design,
4. Fachbereich Information und Kommunikation (Angewandte Digitalisierung),
5. Fachbereich Ernährung,
6. Fachbereich Soziales,
7. Fachbereich Erziehung, Bildungs- und Entwicklungsbegleitung,
8. Fachbereiche der land- und forstwirtschaftlichen Berufsbildung sowie der Fachbereich Agrar, Ernährung und Naturwissenschaften (Umwelt).
(2) Die Curricula der Bachelorstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) haben Lehrveranstaltungen in Studienfächern vorzusehen, die den Unterrichtsgegenständen, Fachbereichen oder Fächerbündeln entsprechen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-06-15