Beschussverordnung 2013 · Beschussverordnung 2013
§ 5 Beschussverordnung 2013Anwendungsbereich
2. Hauptstück Beschussvorschrift für Handfeuerwaffen für Munition mit rauchlosem Pulver
Die Bestimmungen dieses Hauptstückes sind bei der Erprobung von Handfeuerwaffen für Munition mit rauchlosem Pulver und höchstbeanspruchten Teilen solcher Handfeuerwaffen sowie beim Anbringen der Beschusszeichen anzuwenden.