Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Patronenprüfordnung 2013 · Patronenprüfordnung 2013

§ 35 Patronenprüfordnung 2013Gasdruckmessung bei Patronen für Kleinschrotwaffen (cartouches à grenaille)

2. Abschnitt Messung des Gasdruckes

In KraftAmtlicher Text

(1) Für die Überprüfung des Gasdruckes der Patronen für Kleinschrotwaffen ist ein Messlauf gemäß Anlage 1 zu verwenden; folgende Toleranzen sind für diesen zulässig:

1. js14 für die Lage der Messstelle;

2. h13 für die Gesamtlänge des Messlaufes LC.

(2) Die Auswertung der Messergebnisse erfolgt nach den Regeln der Statistik des § 27 und

1. für die Messung des Gasdruckes der Gebrauchspatronen nach den Bestimmungen des § 31 Abs. 5;

2. für die Messung des Gasdruckes der Beschusspatronen nach den Bestimmungen des § 31 Abs. 6.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2019-12-24