Patronenprüfordnung 2013 · Patronenprüfordnung 2013
§ 39 Patronenprüfordnung 2013Ermittlung des Mündungsimpulses bei Patronen mit bleifreien Schroten
3. Abschnitt Ermittlung der Geschoßenergie und des Mündungsimpulses
Der Mündungsimpuls Mo ist aus der Masse m und der Geschwindigkeit v des Geschoßes nach der Formel zu ermitteln. Die Geschoßgeschwindigkeit ist in 2,5 m Entfernung vor der Mündung des Laufes in sinngemäßer Anwendung von § 36 Abs. 2 in einem zylindrischen Messlauf gemäß § 30 Abs. 2 ohne Choke, zu messen und ist als Mittelwert aus einer Serie von 10 Schüssen anzugeben.