Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Patronenprüfordnung 2013 · Patronenprüfordnung 2013

§ 39 Patronenprüfordnung 2013Ermittlung des Mündungsimpulses bei Patronen mit bleifreien Schroten

3. Abschnitt Ermittlung der Geschoßenergie und des Mündungsimpulses

In KraftAmtlicher Text

Der Mündungsimpuls Mo ist aus der Masse m und der Geschwindigkeit v des Geschoßes nach der Formel zu ermitteln. Die Geschoßgeschwindigkeit ist in 2,5 m Entfernung vor der Mündung des Laufes in sinngemäßer Anwendung von § 36 Abs. 2 in einem zylindrischen Messlauf gemäß § 30 Abs. 2 ohne Choke, zu messen und ist als Mittelwert aus einer Serie von 10 Schüssen anzugeben.