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Standesregeln für das Gewerbe der Elektr · Standesregeln für das Gewerbe der Elektrotechnik

§ 3 Standesregeln für das Gewerbe der Elektr

In KraftAmtlicher Text

Standeswidrig ist ein Verhalten im Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern, ein Verhalten anderen Berufsangehörigen gegenüber oder ein sonstiges Verhalten, das geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder gemeinsame Interessen des Berufsstandes zu schädigen.