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Standesregeln für das Gewerbe der Elektr · Standesregeln für das Gewerbe der Elektrotechnik

§ 2 Standesregeln für das Gewerbe der ElektrStandesgemäßes Verhalten

In KraftAmtlicher Text

Die im § 1 genannten Gewerbetreibenden haben ihre Tätigkeit gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.