Rahmenabkommen EU - Korea · Rahmenabkommen EU - Korea
§ 52 Rahmenabkommen EU - KoreaRäumlicher Geltungsbereich
ARTIKEL 52
Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag über die Europäische Union angewendet wird, und nach Maßgabe jenes Vertrages einerseits sowie für das Hoheitsgebiet der Republik Korea andererseits.