Rahmenabkommen EU - Korea · Rahmenabkommen EU - Korea
§ 53 Rahmenabkommen EU - KoreaVerbindlicher Wortlaut
ARTIKEL 53
Dieses Abkommen ist in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und koreanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Geschehen zu Brüssel am zehnten Mai zweitausendzehn.