§ 5 Vertretung im Verfahren der VisaerteilunGebühren
Artikel 5
Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der zuständigen schweizerischen Vertretungsbehörde zu.
Artikel 5
Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der zuständigen schweizerischen Vertretungsbehörde zu.