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Abkommen über politischen Dialog und Zus · Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

§ 4 Abkommen über politischen Dialog und ZusMechanismen

ARTIKEL 4

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien kommen überein, ihren politischen Dialog in folgender Form zu führen:

a) auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs, soweit dies zweckmäßig ist und von den Vertragsparteien vereinbart wird,

b) auf Ministerebene, insbesondere im Rahmen der Ministertagung des Dialogs von San José,

c) auf der Ebene hoher Beamter,

d) auf Arbeitsebene,

wobei die Vertragsparteien so weit wie möglich auch die diplomatischen Kanäle nutzen.