Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbe · Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich
§ 0 Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbe
Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich
StF: BGBl. II Nr. 302/2014
Aufgrund des § 67 Abs. 4 des Weingesetzes 2009, BGBl. I Nr. 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 189/2013 , wird verordnet:
Verweist auf
- Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbe Art. 67