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HSWO 2014 · Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014

§ 25 HSWO 2014Zustimmungserklärungen

4. Abschnitt Wahlvorschläge und Kandidaturen

In KraftAmtlicher Text

(1) In den Wahlvorschlag darf eine Person nur dann aufgenommen werden, wenn sie oder er ihre oder seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. Die Abgabe der Zustimmungserklärung kann auch durch ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO versehenem Formular nach dem Muster der Anlagen 2a bzw. 3a erfolgen. Die Zustimmungserklärungen sind dem Wahlvorschlag anzuschließen.

(2) Kandidatinnen und Kandidaten, die keine Zustimmungserklärung abgegeben haben, sind von der Kandidatinnen- und Kandidatenliste zu streichen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-03-10