Rückübernahmeabkommen - Durchführungspro · Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine)
§ 10 Rückübernahmeabkommen - DurchführungsproSprache
Artikel 10
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens und in Anwendung des Durchführungsprotokolls findet in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache statt.