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Vertretung im Verfahren der Visaerteilun · Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Thimphu (Schweiz)

§ 5 Vertretung im Verfahren der VisaerteilunZuständige Behörden

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

1) Zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Sinne dieser Vereinbarung ist die Vertretung der Republik Österreich in New Delhi (Indien).

2) Zuständige zentrale Behörden für die Umsetzung dieser Vereinbarung sind:

a) In der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Konsularische Direktion

Konsularische Strategien, Entwicklungen und Abkommen

3003 Bern

b) In der Republik Österreich:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Abteilung IV. 2 (Reise- und Grenzverkehr; Aufenthaltswesen)

1014 Wien