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Vertretung im Verfahren der Visaerteilun · Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Thimphu (Schweiz)

§ 6 Vertretung im Verfahren der VisaerteilunZusammenarbeit und Ressourcen

Artikel 6

In KraftAmtlicher Text

Die zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden nehmen die Tätigkeiten zur Durchführung dieser Vereinbarung selbständig und ohne Unterstützung von durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellten Mitarbeitern vor.