§ 7 Vertretung im Verfahren der VisaerteilunGebühren
Artikel 7
Die Visumgebühren stehen in allen Fällen den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden zu.
Artikel 7
Die Visumgebühren stehen in allen Fällen den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden zu.