§ 1 Beistellung von Ressourcen für die „UnitBegriffsbestimmungen
Artikel 1
1. Zum Zwecke dieser Vereinbarung sind die in Anhang F angeführten Begriffsbestimmungen anzuwenden.
Artikel 1
1. Zum Zwecke dieser Vereinbarung sind die in Anhang F angeführten Begriffsbestimmungen anzuwenden.