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Beistellung von Ressourcen für die „Unit · Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

§ 2 Beistellung von Ressourcen für die „UnitArtikel 2 Dokumente, aus denen diese Vereinbarung besteht

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

2.1 Dieses Dokument, einschließlich all seiner Anhänge, bildet die gesamte Vereinbarung (nachfolgend als Vereinbarung bezeichnet) zwischen den Parteien für die Beistellung von Personal, Ausrüstung und Dienstleistungen zur Unterstützung von UNIFIL.

2.2

Anhänge:

Anhang A:

Personal

1 – Voraussetzungen

2 – Rückvergütung

3 – Allgemeine Bestimmungen betreffend das Personal

Anlage 1 zu Anhang A: Die Ausrüstung des Soldaten – empfohlenes einsatzspezifisches Erfordernis

Anhang B:

Großgerät, das durch die Regierung bereitgestellt wird

1 – Voraussetzungen und Rückvergütungssätze

2 – Allgemeine Bestimmungen für Großgerät

3 – Verifizierung und Kontrollverfahren

4 – Transport

5 – Nutzungsfaktoren für die Mission

6 – Verlust oder Schäden

7 – Verlust oder Schäden im Transit

8 – Sonderausrüstung

9 – Haftung für Schäden an Großgerät, das einem Truppensteller gehört und von einem anderen Truppensteller benützt wird

Anlage 1 zu Anhang B – Rückvergütung für Sonderausrüstung

Anhang C:

Selbsterhaltung, die durch die Regierung bereitgestellt wird

1 – Voraussetzungen und Rückvergütungssätze

2 – Allgemeine Bestimmungen betreffend die Selbsterhaltung

3 – Verifizierung und Kontrollverfahren

4 – Transport

5 – Nutzungsfaktoren für die Mission

6 – Verlust oder Schäden

Anlage 1 zu Anhang C – Selbsterhaltungsdienste – Verteilung der Zuständigkeiten

Anlage 2 zu Anhang C – Selbsterhaltungsdienste – Freizeit- und Betreuungsausrüstung

Anhang D:

Grundsätze der Verifizierung und Leistungsstandards für Großgerät, das gemäß „Wet“ / „Dry Lease“-Vereinbarungen bereitgestellt wird

Anhang E:

Grundsätze der Verifizierung und Leistungsstandards für Kleingerät und Verbrauchsgüter, die im Rahmen der Selbsterhaltung bereitgestellt werden

Anhang F:

Begriffsbestimmungen

Anhang G:

Richtlinien (Aide-Mémoire) für truppenstellende Länder 1

Anhang H:

Verhaltensstandards der Vereinten Nationen: Wir sind Personal bei friedenserhaltenden Missionen der Vereinten Nationen

__________________________

1 Anhang G ist missionsspezifisch und nicht im gegenständlichen Dokument enthalten. Er wird gesondert verteilt. [Anmerkung: Anhang G wird durch die Vereinten Nationen nicht mehr missionsspezifisch erstellt, sondern es werden stattdessen die Allgemeinen Richtlinien für truppenstellende Länder verwendet. Diese sind in Anhang G wiedergegeben.]