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Beistellung von Ressourcen für die „Unit · Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

§ 3 Beistellung von Ressourcen für die „UnitZweck

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

3. Zweck der vorliegenden Vereinbarung ist es, die administrativen, logistischen und finanziellen Bedingungen für die Beistellung von Personal, Ausrüstung und Dienstleistungen, welche die Regierung zur Unterstützung von UNIFIL bereitstellt, und die Verhaltensstandards für Personal der Vereinten Nationen, das durch die Regierung bereitgestellt wird, festzulegen.