§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und vom V
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 51/2015 (NR: GP XXV RV 227 AB 311 S. 46. BR: AB 9252 S. 834 .)
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung Montenegros, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Dezember 2014 bzw. 16. April 2015 (eingelangt am 21. April 2015) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 21. April 2015 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.