ÄAO 2015 · Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
§ 20 ÄAO 2015Information der Turnusärztin/des Turnusarztes
5. Abschnitt Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung
Die Rasterzeugnisformulare sind der Turnusärztin/dem Turnusarzt von der/dem Ausbildungsverantwortlichen am Beginn der Ausbildung in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-08-01