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ÄAO 2015 · Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015

§ 20 ÄAO 2015Information der Turnusärztin/des Turnusarztes

5. Abschnitt Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung

In KraftAmtlicher Text

Die Rasterzeugnisformulare sind der Turnusärztin/dem Turnusarzt von der/dem Ausbildungsverantwortlichen am Beginn der Ausbildung in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-08-01