ÄAO 2015 · Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
§ 24 ÄAO 2015Anmerkungen
5. Abschnitt Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung
Der Turnusärztin/dem Turnusarzt ist Gelegenheit zu geben, auf den Rasterzeugnissen allfällige Äußerungen schriftlich anzumerken.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-08-01