ÄAO 2015 · Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
§ 5 ÄAO 2015Verweise
1. Abschnitt Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
Soweit in den §§ 27 bis 38 auf die jeweils geltende Verordnung über die Ärzte-Ausbildung oder die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise je nach Beginn der ärztlichen Ausbildung der Turnusärztin/des Turnusarztes auf die
1. Ärzte-Ausbildungsordnung in der Stammfassung des BGBl. Nr. 152/1994 oder in der Fassung des BGBl. II Nr. 228/1998 oder
2. auf die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 in der Stammfassung des BGBl. II Nr. 286/2006 oder in der Fassung des BGBl. II Nr. 259/2011 .
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-08-01