MING · Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG
§ 3 MINGNotifizierende Behörde
2. Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Behörde zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen für Produkte gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 3 ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-12-28