GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 61c GMSGDigitale Zentralbankwährung
1. Abschnitt Der Begriff „meldendes Finanzinstitut“ 1. Abschnitt, Der Begriff „meldendes Finanzinstitut“
Der Ausdruck „digitale Zentralbankwährung“ bedeutet jede digitale Fiat-Währung, die von einer Zentralbank oder einer anderen Währungsbehörde ausgegeben wird.