GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 61d GMSGKryptowert
1. Abschnitt Der Begriff „meldendes Finanzinstitut“ 1. Abschnitt, Der Begriff „meldendes Finanzinstitut“
Der Ausdruck „Kryptowert“ bedeutet eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.